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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geltungsbereich 

Alle Dienstleistungen von Body-Zone – Sandra Schoft unterliegen vollumfänglich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Klienten als angenommen.

Body-Zone – Sandra Schoft behält sich das Recht vor die AGB’s jederzeit ohne Ankündigung zu ändern. Allfällige Änderungen werden umgehend auf der Webseite aufgeschaltet.

Behandlungsvorbehalte

Body-Zone – Sandra Schoft ist dazu berechtigt, eine Behandlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn…

  • Interessenkonflikte einer oder beider Parteien bestehen
  • das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht gegeben ist
  • es um Beschwerden geht, welche Sandra Schoft aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann und/oder welche Sandra Schoft in Gewissenskonflikte bringen könnten.

Terminvereinbarung und Stornierung

Mit der Terminvereinbarung (online, E-mail, telefonisch, persönlich) anerkennt der Klient die vorliegenden AGB’s. Vereinbarte Termine sind verbindlich und einzuhalten.

Im Verhinderungsfall können Termine bis mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden. Andernfalls müssen diese Termine verrechnet werden. Diese Verrechnung wird nicht von den Krankenversicherer übernommen und sind vom Klienten selber zu bezahlen.

Sandra Schoft von Body-Zone behält sich Absagen vereinbarter Termine aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen vor. In einem solchen Fall wird schnellst möglichst ein Ersatztermin angeboten.

Tarife und Konditionen

Die auf der Webseite von Body-Zone – Sandra Schoft aufgeführten Tarife sind verbindlich. Sie können bar vor Ort, via TWINT oder Rechnung bezahlt werden. Die Zahlungsfrist via Rechnung beträgt 30 Tage. 

Die Leistungen von Body-Zone – Sandra Schoft sind innerhalb einer Zusatzversicherung der Krankenkassen abrechenbar. Es liegt in der Verantwortung des Klienten die genaue Kostenvergütung bei der jeweiligen Krankenkasse/Unfallversicherung abzuklären und einzuholen.

Vertraulichkeit

Body-Zone – Sandra Schoft untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Sandra Schoft verpflichtet sich alle ihr anvertrauten Informationen über den Klienten, auch nach Beendigung der Behandlung, vertraulich zu behandeln und Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten, Ärzten und Institutionen Bedarf einer Einwilligungserklärung des Klienten.

Auskünfte an die Krankenkasse werden, falls nötig, nur in Rücksprache und Einwilligung mit dem Klienten vorgenommen.

Qualitätssicherung 

Die Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie OdA KT (www.oda-kt.ch) und das ErfahrungsMedizinische Register EMR (www.emr.ch), welches für die Krankenkassenanerkennung von Komplementärtherapeuten zuständig ist, kennen ein umfassendes Qualitätssicherungssystem, welches eine Mindestanforderung an die Ausbildung und eine Fortbildungsverpflichtung enthält.

Body-Zone – Sandra Schoft ist verpflichtet, sich an diese Verhaltensrichtlinien und berufsethischen Grundsätze zu halten.

Die Behandlungen ersetzen keine ärztliche Diagnostik und Therapie. 

Haftungsausschluss 

Falls trotz fachkundiger Anwendung der Komplementärtherapie Folgeschäden auftreten sollten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Klient Ausschlussgründe verschwiegen hat, ist Sandra Schoft von jeder Haftung freigestellt. Dasselbe gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Klienten selbst nicht bekannt und für die Therapeutin nicht erkennbar war.

Schlussbestimmungen

Auf das Verhältnis zwischen Sandra Schoft von Body-Zone als Komplementärtherapeutin und dem Klient ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.